Europawahl 2019
Informationen und Bekanntmachungen

Am Sonntag, 26.05.2019 findet die Europawahl statt. Allgemeine Informationen und Bekanntmachungen zur Europawahl finden Sie im Internet-Angebot der Bundeswahlleitung (https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019.html).
Auf dieser Seite informiert das Wahlamt der Stadt Straubing über Mitteilungen und Bekanntmachungen zur Europawahl in der Stadt Straubing.
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ERGEBNISSE ZUR EUROPAWAHL UND ZUM BÜRGERENTSCHEID AM SONNTAG, 26.05.2019, AB 18:00 UHR AUF http://wahl.straubing.de VERFÜGBAR.
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Mitteilungen
Unionsbürger
An der Europawahl können alle Unionsbürger (Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der EU) teilnehmen, wenn sie die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen. Sofern sie nicht an vergangenen EU-Wahlen teilgenommen haben, müssen sie einen Antrag stellen, um an der Europawahl 2019 teilnehmen zu können.
Dokument | Link | |
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Antrag für Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl 2019 | Download (pdf) |
Wahlbenachrichtigungskarten
Sollte ein Wahlberechtigter bis 05.05.2019 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, informieren Sie bitte umgehend das Wahlamt der Stadt Straubing.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindet sich der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.
Beantragung Briefwahl
Ein Wahlschein kann bis Freitag, 24.05.2019, 18.00 Uhr beantragt werden. Das Wahlamt empfiehlt, den Antrag rechtzeitig zu stellen, um einen fristgerechten Rücklauf an das Wahlamt zu gewährleisten. In seltenen Ausnahmefällen ist eine Antragstellung noch am Wahlsonntag bis 15.00 Uhr möglich. Hierüber informiert das Wahlamt bei Bedarf auf Anfrage.
Ein Wahlschein kann schriftlich mit Wahlbenachrichtigungskarte oder auf andere Weise postalisch, per E-Mail, über das Bürgerserviceportal (https://www.buergerserviceportal.de/bayern/straubing) sowie per Smartphone mittels auf der Wahlbenachrichtigung aufgedrucktem elektronischen Zugang beantragt werden. Die Person des Antragstellers ist dabei so zu bezeichnen, dass eine Identifizierung durch das Wahlamt möglich ist (Nachname, Vorname, Geburtsdatum). Auch Telegramm, Fernschreiben und Telefax erfüllen die Schriftform. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden dann durch das Wahlamt postalisch verschickt.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch persönlich im Briefwahlbüro der Stadt Straubing, Rathaus, Haupteingang Seminargasse, Zimmer 245 (Aufzug vorhanden) beantragt und abgeholt werden. Der Zugang ins Rathaus über die Simon-Höller-Straße ist barrierefrei.
Im Briefwahlbüro besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. Eine Wahlkabine und eine verschlossene Wahlurne stehen hier zur Verfügung.
Eine Beantragung per SMS oder eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, benötigt eine schriftliche Vollmacht.
Wahlberechtigte mit Behinderung können sich bei der Antragstellung einer Hilfsperson bedienen.
Zur Abholung der Briefwahlunterlagen durch eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht, die im Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen abgedruckt ist, auszufüllen.
Die ausgefüllten Wahlbriefe kann der Wähler dem Wahlamt der Stadt entweder unentgeltlich (im Inland in einem amtlichen Wahlbriefumschlag) auf dem Postweg, persönlich durch Abgabe im Briefwahlbüro oder durch Einwurf in den Briefkasten der Stadt Straubing am Rathaushaupteingang in der Seminargasse zustellen. Die Wahlbriefe müssen bis spätestens 26.05.2019, 18.00 Uhr eingegangen sein.
Einzelheiten zur Stimmabgabe bei der Briefwahl und Verwendung der Briefwahlunterlagen enthält das den Briefwahlunterlagen beigefügte Merkblatt.
Beantragung BriefwahlunterlagenBekanntmachungen
Dokument | Link | |
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Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland Erreichbarkeit | Download (pdf) | |
Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis | Download (pdf) | |
Wahlbekanntmachung | Download (pdf) |
Erreichbarkeit
Das Briefwahlbüro (Rathaus, Zimmer 245, Tel. 09421/944-60299, E-Mail-Anschrift: wahlamt@straubing.de) ist während folgender Öffnungszeiten zu erreichen:
Montag-Mittwoch:
8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr - 13.00 Uhr (24.05.2019: 8.00 Uhr - 18.00 Uhr)
Das Wahlamt (Rathaus, Eingang Seminargasse, Zimmer 9, Tel. 09421/944-60230 bzw. -60238, E-Mail-Anschrift: wahlamt@straubing.de) ist für allgemeine Fragen zur Wahl zuständig und ist während folgender Öffnungszeiten zu erreichen:
Montag, Dienstag:
8.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch:
8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag:
8.00 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag:
8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Datenschutz
Dokument | Link | |
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Datenschutzhinweise für Wahlhelfer / Wahlausschuss | Download (pdf) | |

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