Einwohnermelde- und Personenstandswesen - Personenstands- und Bestattungswesen
Steiner Thor
14:00 - 16:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
- Geburten
- Sterbefälle
- Eheschliessungen
- Lebenspartnerschaften
- Beurkundungen
- Personenstandswesen
- Namenserteilungen und Namensänderungen
- Kirchenaustritte
- Betrieb des städtischen Bestattungsamtes
Ansprechpartner: | ||
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Amtsleiterin / Standesbeamtin: | Frau Matz | 0 94 21 / 944-64210 |
Stellvertretender Amtsleiter / Geburtenregister / Standesbeamter: | Herr Weinzierl | 0 94 21 / 944-64214 |
Sterberegister / Standesbeamtin: | Frau Falter | 0 94 21 / 944-64211 |
Ehefähigkeitszeugnisse / Namenserklärungen / Standesbeamtin | Frau Schwarzer | 0 94 21 / 944-64216 |
Geburten-/Eheregister, allgemeine Auskünfte: | Frau Bachmeier | 0 94 21 / 944-64212 |
Anmeldung der Eheschließung / Sterberegister: | Frau Antoni | 0 94 21 / 944-64215 |
Anmeldung der Eheschließung, Urkunden / Auskünfte: | Frau Rohrmeier | 0 94 21 / 944-64213 |
Neue Räumlichkeiten des Standesamtes
Das Standesamt der Stadt Straubing befindet sich seit 21.09.2020 im zweiten Stockwerk im Steiner Thor (Anschrift: Bahnhofstraße 1, 94315 Straubing).
Eheschließungen
Seit dem 21.09.2020 finden Eheschließungen Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstagvormittag zu den Öffnungszeiten im neuen Trauzimmer im Steiner Thor statt.
Die Gästeanzahl beschränkt sich aufgrund der Größe des Trauzimmers und den aktuell gültigen Abstands- und Hygienemaßnahmen auf das Brautpaar plus zwei weitere Personen und zusätzlich einen Dolmetscher (sofern notwendig).
An Donnerstagnachmittagen und Freitagvormittagen finden Trauungen im Trausaal des bisherigen Standesamtes, Stetthaimerplatz 1 (Loichingerschlössl), statt.
Neben dem Brautpaar können hier derzeit acht weitere Gäste und zusätzlich ein Fotograf bzw. Dolmetscher (sofern notwendig) an der Trauung teilnehmen.
Bitte beachten Sie: je nach gültigen Regelungen kann die maximal zulässige Gästeanzahl abweichen. Aktuelle Auskünfte erteilt Ihnen gerne das Standesamt.
Darüber hinaus kann man sich das "Ja-Wort" im Loichingerschlössl an einigen ausgewählten Sonderterminen freitagnachmittags und samstagvormittags geben.
Freitage:
16. Oktober 2020
20. November 2020
18. Dezember 2020
15. Januar 2021
19. Februar 2021
19. März 2021
16. April 2021
21. Mai 2021
18. Juni 2021
16. Juli 2021
20. August 2021
17. September 2021
15. Oktober 2021
19. November 2021
17. Dezember 2021
Samstage:
10. Oktober 2020
05. Dezember 2020
08. Mai 2021
05. Juni 2021
03. Juli 2021
07. August 2021
04. September 2021
02. Oktober 2021
04. Dezember 2021


Seit September 2020 sind zusätzlich an ausgewählten Freitagen Trauungen im Rittersaal des Herzogsschlosses möglich mit derzeit 50 Gästen:
02. Oktober 2020
06. November 2020
04. Dezember 2020
08. Januar 2021
12. Februar 2021
26. März 2021
07. Mai 2021
11. Juni 2021
09. Juli 2021
06. August 2021
10. September 2021
08. Oktober 2021
05. November 2021
03. Dezember 2021
Trauungen finden an den jeweiligen Tagen zu den folgenden Uhrzeiten statt:
10.00 Uhr, 10.45 Uhr, 11.30 Uhr
13.00 Uhr, 13.45 Uhr, 14.30 Uhr
Bei Interesse stehen die Mitarbeiter des Standesamtes für Auskünfte zur Verfügung.
Anmerkung:
Die Unterlagen für die Eheschließung dürfen nicht älter als 6 Monate sein! Die benötigten Unterlagen erfragen Sie bitte bei einem persönlichen Gespräch im Standesamt Straubing oder in Ihrer Heimatgemeinde.
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt des Wohnsitzes (Haupt- oder Nebenwohnsitz!).
Die Anmeldegebühr (Grundgebühr ohne Urkunden, Stammbuch etc.) für deutsche Staatsangehörige beträgt 55 €, zusätzlich 30 € je Ehegatten, für den ausländisches Recht zu beachten ist.
Um telefonische Terminvereinbarung für die Anmeldung wird gebeten!
Urkunden
- Beglaubigte Registerauszüge für Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle
- Geburts- / internationale Geburtsurkunde, Ehe- / internationale Eheurkunde, Lebenspartnerschafts- / internationale Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbe- / internationale Sterbeurkunde
(internationale Urkunden sind in mehreren Sprachen verfasst)
Urkunden sollen bei persönlicher Abholung telefonisch vorbestellt werden. Urkunden dürfen nur an die betreffende Person persönlich, Ehegatten / Lebenspartner und Verwandten in gerader Linie (Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) ausgehändigt werden. Verwandte in Seitenlinie (Geschwister, Onkel, Tante etc.) sowie Verlobten, Lebensgefährten, Bekannten etc. dürfen bestellte Urkunden nur gegen eine Vollmacht der betreffenden Person oder eines Nachweises des rechtlichen Interesses und Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises ausgehändigt werden!
Falls die Urkunde zugeschickt werden soll, bitten wir um schriftliche Anforderung auf dem Postweg einschl. der Urkundengebühr (Bitte nur Geldschein/e oder Verrechnungsscheck beilegen!).
Die Urkundengebühr beträgt 12 €.
Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei (bitte Schreiben des Rententrägers in Kopie beilegen). Bitte geben sie folgende Daten in Ihrer schrift- lichen Anforderung an:
- Familien-, Vor-, Geburtsname
- Geburts-/Heirats-/Sterbedatum sowie Geburts-/Heirats-/ Sterbeort (Urkundennummer wenn vorhanden)
- Zweck für die Ausstellung
- Anzahl der Urkunden
- Absender (Tel.Nr.)
Gebühr für die Auskunft aus dem Personenstandsbuch
z.B. Geburtszeit:
Gebühr 12,00 €Aus datenschutztechnischen Gründen darf die Geburtszeit nicht telefonisch mitgeteilt werden. Bei persönlichem Erscheinen und gegen Vorlage des Lichtbildausweises dürfen Sie in Ihren eigenen Geburtseintrag Einsicht nehmen. Ist es nicht möglich, dass Sie persönlich beim Standesamt erscheinen kann die Anfrage auch auf schriftlichem Wege erfolgen. Bitte legen Sie dem Schreiben dann eine Kopie Ihres Lichtbildausweises bei. Die Geburtszeit wird Ihnen dann umgehend schriftlich mitgeteilt.
z. B. Ahnenforschung:
Gebühr 15,00 € je Viertelstunde, in einfachen Fällen 5,00 €Sie erhalten nur in gerader Linie Auskunft (Eltern, Kinder, Großeltern, Urgroßeltern). Bitte teilen Sie uns die bekannten Daten soweit wie möglich schriftlich mit.
Im Standesamt erhalten Sie Auskünfte zu Geburtsregistern der letzten 110 Jahre, bei Eheschließungen der letzten 80 Jahre und zu Sterbefällen der letzten 30 Jahre. Auskünfte bzw. Urkunden zu Ereignissen, die außerhalb dieser Fristen liegen, erhalten Sie beim Stadtarchiv der Stadt.
Kirchenaustritte

Onlinedienstleistungen des Rathauses
- Formulare
- Bürgerserviceportal
- Wunschkennzeichenreservierung
- Ortsrecht der Stadt
- Ratsinformationssystem

Haltestellen und Fahrpläne
Infos zum Stadtbusverkehr auf den Seiten der Stadtwerke Straubing
zu den Infos >Städtische Beteiligungen
www.hafen-straubing.de
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