Bundeskinderschutzgesetz
Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche
Das sog. Bundeskinderschutzgesetz hat zum Ziel, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern (§1 Abs.1 BuKiSchG).
Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wurde der Ausschluss einschlägig vorbestrafter Personen von Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe bestimmt, der im § 72 a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) regelt ist. Die Auflistung der benannten Straftaten finden Sie hier.
So sollen alle hauptamtlich, nebenamtlich und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendhilfe ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Kinder- und Jugendarbeit ist der bedeutsamste präventive Teil der Jugendhilfe. Somit gilt diese Regelung auch für die Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendarbeit. Die öffentlichen Träger schließen mit den freien Trägern der Jugendhilfe, also auch mit Vereinen und Verbänden und anderen Einrichtungen, Vereinbarungen über die Umsetzung dieser Regelung.
Hierzu hat das Bayerische Landesjugendamt Empfehlungen veröffentlicht.
So funktioniert es:
1. Sie benötigen eine Bestätigung des Vereins/Verbands, dass Sie dort ehrenamtlich oder nebenamtlich tätig sind oder tätig werden.
Hinweis: Für Ehrenamtliche ist die Ausstellung des erweiterten Führungszeugnisses kostenfrei, ansonsten werden Gebühren i.H.v. derzeit € 13,00 erhoben.
2. Sie beantragen das Führungszeugnis bei:
- dem Einwohnermeldeamt (nur persönlich, Ausweis und Bestätigung sind erforderlich)
- dem Online-Portal des Bundesamts für Justiz (https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/)
Sind Sie Bürgerin oder Bürger der Stadt Straubing, können Sie auch das Bürgerservice-Portal der Stadt nutzen.
3. Das Führungszeugnis wird Ihnen persönlich zugeschickt und verbleibt auch bei Ihnen. Es hat eine Gültigkeit von 3 Monaten. Sollten Sie danach eine neue Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie sich ein neues Führungszeugnis ausstellen lassen.
4. Vorlage des Führungszeugnisses oder Bescheinigung von der Kommunalen Jugendarbeit
Sie haben nun die Wahl:
a. Sie zeigen Ihr Führungszeugnis dem Vereinsvorsitzenden
oder
b. Sie vereinbaren einen Termin beim Kommunalen Jugendpfleger, Herrn Spiegler, Tel. 944-70450, der an Stelle des Vorsitzenden Einsicht in das Führungszeugnis nimmt und eine Bescheinigung ausstellt, dass keine Eintragungen nach § 72a SGB VIII darin enthalten sind. Diese Bescheinigung legen Sie dem Vereinsvorsitzenden vor.
5. Der Vereinsvorsitzende ist befugt, den Umstand der Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis, das Datum des Führungszeugnisses sowie die Tatsache, dass keine einschlägigen Vorstrafen enthalten sind zu speichern. Das Führungszeugnis oder eine Kopie darf nicht zur Akte genommen werden, sondern verbleibt bei Ihnen.
Die erhobenen Daten sind vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen und spätestens drei Monate nach Beendigung der Tätigkeit zu löschen. Wird im Anschluss an die Einsichtnahme keine Tätigkeit wahrgenommen, sind die Daten unverzüglich zu löschen.
Bei ehrenamtlich Tätigen, die wiederholt eingesetzt werden, wird empfohlen, das Einverständnis der Ehrenamtlichen zur Datenspeicherung bis zur Beendigung der Tätigkeit für den Träger einzuholen.
Nach fünf Jahren muss ein neues Führungszeugnis vorgelegt werden.
Für weitere Informationen und Beratung kontaktieren Sie bitte den Kommunalen Jugendpfleger
Helmut Spiegler
Amt für Soziale Dienste
Zi. 123
Am Platzl 31
94315 Straubing
Telefon +49 9421 944 - 70 450
helmut.spiegler@straubing.de
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Am Platzl 31
2. und 3. Stock
Telefon: 0 94 21 / 944-0 (Vermittlung Rathaus)
Fax: 0 94 21 / 944-70197
E-Mail: jugendamt@straubing.de
Zuständigkeiten:
- Ausbildungsförderung
- Beistandschaften, Vormund- u. Pflegschaften
- Hilfen zur Erziehung
- Kindertagesstätten
- Verwaltung der städtischen Kindergärten
- Aufsicht, Fachberatung und Förderung
- Unterhaltsvorschuss
Amt für Soziale Dienste
Am Platzl 31, 94315 Straubing
1. Stock
Telefon: 0 94 21 / 944-0 (Vermittlung Rathaus)
Fax: 0 94 21 / 944 - 70198
E-Mail: jugendamt@straubing.de
Zuständigkeiten:
Freizeitprogramm
Darüber hinaus verweist der Prospekt auf weitere Freizeiten und andere Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Familien werden beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen finanziell durch die Stadt Straubing gefördert.
Auskünfte und Zuschussanträge hierzu erhalten Sie von
Frau Hedi Werner, Amt für Soziale Dienste,
Am Platzl 31, 94315 Straubing,
Tel: 09421 / 944-70451.