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Ausbildungs- und Meisterförderung
Soweit eigenes Einkommen oder Einkommen der Eltern bzw. des Ehegatten zur Finanzierung einer schulischen Ausbildung nicht ausreicht, gewährt der Staat finanzielle Hilfen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, die zu einem über der bereits abgeschlossenen Berufsausbildung liegenden höherwertigeren Fortbildungsabschluss führen, ist eine Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG- sog. "Meister-BAföG") möglich. Bei Vollzeitlehrgängen kann darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen eine monatliche Förderung bewilligt werden.
Personenbezogene Daten können an Dritte (z.B. Eltern) nur weitergegeben werden,
wenn uns eine Vollmacht vorliegt! Diese finden Sie weiter unten zum Ausdruck.
Informationen zu Ihren datenschutzrechtlichen Informationsrechten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) finden Sie für das BAföG und BayAföG unter www.bafög.de/hinweis, für das AFBG unter www.aufstiegs-bafoeg.de/de/antragsformulare-1702.html.
Sachbearbeiter | Telefon | Soziales Rathaus | |
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Heidi Hallschmid Buchstabe A - K |
09421 / 944 70 347 | 3. Stock, Zimmer 327 | |
Sprechzeiten: |
Mo bis Fr: 8 bis 12 Uhr, Do: 14 bis 17 Uhr |
||
Dietmar Mayerhofer Buchstabe L - Z |
09421 / 944 70 346 | 3. Stock, Zimmer 326 | |
Sprechzeiten: | Mo bis Do: 8 bis 12 Uhr | ||
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Am Platzl 31
2. und 3. Stock
Telefon: 0 94 21 / 944-0 (Vermittlung Rathaus)
Fax: 0 94 21 / 944-70197
E-Mail: jugendamt@straubing.de
Zuständigkeiten:
- Ausbildungsförderung
- Beistandschaften, Vormund- u. Pflegschaften
- Hilfen zur Erziehung
- Kindertagesstätten
- Verwaltung der städtischen Kindergärten
- Aufsicht, Fachberatung und Förderung
- Unterhaltsvorschuss
Amt für Soziale Dienste
Am Platzl 31, 94315 Straubing
1. Stock
Telefon: 0 94 21 / 944-0 (Vermittlung Rathaus)
Fax: 0 94 21 / 944 - 70198
E-Mail: jugendamt@straubing.de
Zuständigkeiten:
Freizeitprogramm
Darüber hinaus verweist der Prospekt auf weitere Freizeiten und andere Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Familien werden beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen finanziell durch die Stadt Straubing gefördert.
Auskünfte und Zuschussanträge hierzu erhalten Sie von
Frau Hedi Werner, Amt für Soziale Dienste,
Am Platzl 31, 94315 Straubing,
Tel: 09421 / 944-70451.