Straubinger Mietspiegel 2018 mit der Fortschreibung 2020
Mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt

Der Mietspiegel der Stadt Straubing dient als Orientierungshilfe für die Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete für nicht preisgebundenen Wohnraum.
Vornehmlicher Zweck des qualifizierten Mietspiegels ist es, Vermieter und Mieter bei der eigenständigen Festlegung des Mietpreises zu unterstützen. Die Transparenz des ortsüblichen Mietniveaus fördert den sozialen Frieden und hilft, Konflikte zu vermeiden.
Die Stadt Straubing erstellt den Mietspiegel in Zusammenarbeit mit dem EMA-Institut für empirische Marktanalysen und dem Arbeitskreis Mietspiegel. Darin wirken neben dem Oberbürgermeister und den Bürgermeistern auch die Fraktionsvorsitzenden, der Verwaltungsrat für Wohnungswesen, der Vorsitzende des Gutachterausschusses, ein Vertreter des Amtsgerichts und die Vertreter der Mieter- und Hauseigentümerverbände mit.
Die Funktionsfähigkeit eines Mietspiegels hängt weitgehend von der regelmäßigen Fortschreibung ab. Die Mietwerttabelle wurde mit Zustimmung der an der Erstellung des Mietspiegels 2018 beteiligten Verbände entsprechend der Entwicklung des Verbraucherindex, herausgegeben vom Statistischen Bundesamt, fortgeschrieben.
Der neue Mietspiegel 2018 mit der Fortschreibung 2020 steht auf dieser Seite zum Download zur Verfügung und ist in Papierform im Amt für Tourismus, Fraunhoferstraße 27, 94315 Straubing erhältlich.
Neu ist der Online-Mietenrechner:
Ausgehend vom Baujahr des Hauses und der Wohnfläche der Wohnung errechnet sich die Basismiete. Die Wohnwertmerkmale werden durch Zu- und Abschläge auf die Basismiete berücksichtigt. Die ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete) errechnet sich automatisch. Auch alle weiteren Informationen rund um den Mietspiegel können dort per Mausklick eingesehen werden.
Die Mietspiegel-Fortschreibung 2020 ist in den Online-Rechner zum 01.04.2020 eingearbeitet.
Ansprechpartner:
Jutta ApfelTheresienplatz 2
94315 Straubing
Tel.: 09421/944-60438
wohnungswesen@straubing.de

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