
Ein Widerspruch ist insbesondere möglich bei der Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, an Parteien oder Wählergrup-pen, aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen oder an Adressbuchverlage.
Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf bzw. bis zur Abmeldung des Wohnsitzes, braucht nicht begründet zu werden und kann jederzeit eingelegt werden.
Der gesamte Bekanntmachungstext ist im Amtsblatt der Stadt Straubing (3. Ausgabe vom 14.01.2021, auch online abrufbar) und per Aushang an der Amtstafel (Rathaus, Eingang Seminargasse) veröffentlicht.
Amtliche Antragsformulare auf Einrichtung von Übermittlungssperren können im Bereich Online-Services - Formular-Service abgerufen werden. Das Einwohnermeldeamt Straubing steht zudem telefonisch unter der Rufnummer 944-60222 oder per E-Mail unter meldeamt@straubing.bayern für Fragen zur Verfügung.
Weitere Informationen
Onlinedienstleistungen des Rathauses
- Formulare
- Bürgerserviceportal
- Wunschkennzeichenreservierung
- Ortsrecht der Stadt
- Ratsinformationssystem

Haltestellen und Fahrpläne
Infos zum Stadtbusverkehr auf den Seiten der Stadtwerke Straubing
zu den Infos >Städtische Beteiligungen
www.hafen-straubing.de
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www.stadtwerke-straubing.de
www.ausstellungs-gmbh.de