Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land
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Änderungen des Waffenrechts
Neue Vorgaben zum 01.09.2020

Mit dem 1. September 2020 treten Änderungen des bundesweit geltenden Waffenrechts in Kraft. Mit der Gesetzesänderung werden die Vorgaben der EU-Feuerwaffenrichtlinie umgesetzt. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat zu einer besseren Übersichtlichkeit und als Service für die Waffenbesitzer ein digitales Merkblatt mit den wesentlichen Informationen erstellt.
Dieses steht auf der Internetseite des Ministeriums unter https://www.stmi.bayern.de/sus/inneresicherheit/waffenundversammlungsrecht/index.php unter „Häufige Fragen und Antworten zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz“ zum Download zur Verfügung. Die Neuregelungen enthalten auch eine Reihe von Übergangs- und Besitzstandsregelungen. Deshalb bittet die Stadt Straubing alle Waffenbesitzer, sich mit den gesetzlichen Änderungen auseinanderzusetzten.

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