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Erlöschensfrist für Gaststättenerlaubnisse verlängert
Allgemeinverfügung erlassen

Die Stadt Straubing hat auf der Grundlage von § 8 Satz 2 des Gaststättengesetzes am 15.03.2021 eine Allgemeinverfügung erlassen. Die Erlöschensfristen für Gaststättenerlaubnisse gem. § 2 Abs. 1 GastG) wird demnach bis zum 31.08.2022 verlängert.
Die Allgemeinverfügung gilt am 16.03.2021 als bekanntgegeben.

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